EP-Ausschuss für Schleichwerbung im Fernsehen ab 2009

13.11.2007
BRÜSSEL (Dow Jones)--In Europas Fernsehprogrammen darf künftig unter bestimmten Bedingungen gezielt für ein Produkt geworben werden (Produktplatzierung). Im Europäischen Parlament (EP) hat der federführende Kulturausschuss jetzt einem mit dem EU-Ministerrat ausgehandelten Kompromiss für die überarbeitete EU-Fernsehrichtlinie zugestimmt. Das Votum des EP-Plenums wurde für den 29. November angekündigt.

BRÜSSEL (Dow Jones)--In Europas Fernsehprogrammen darf künftig unter bestimmten Bedingungen gezielt für ein Produkt geworben werden (Produktplatzierung). Im Europäischen Parlament (EP) hat der federführende Kulturausschuss jetzt einem mit dem EU-Ministerrat ausgehandelten Kompromiss für die überarbeitete EU-Fernsehrichtlinie zugestimmt. Das Votum des EP-Plenums wurde für den 29. November angekündigt.

Die Neufassung der Richtlinie "Fernsehen ohne Grenzen" von 1997 wurde in Richtlinie für audiovisuelle Mediendienstleistungen umbenannt, da neben dem klassischen TV auch neue Mediendienste erfasst werden. Sobald die Richtlinie in Kraft getreten ist, muss sie von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren in innerstaatliches Recht umgesetzt werden.

Nach der neuen Regelung können Fernsehsendungen jede halbe Stunde durch Werbung unterbrochen werden. Pro Stunde sind maximal zwölf Minuten erlaubt. Die Produktplatzierung soll nur erlaubt werden, wenn der Zuschauer darüber zu Beginn und zum Ende der betreffenden Sendung sowie nach jeder Werbepause informiert wird. Diese Form der Werbung ist auch nur dann möglich, wenn der betreffende Mitgliedstaat dies gestattet.

Auch die Sender selbst können die Produktplatzierung ablehnen. Grundsätzlich verboten bleiben soll diese Werbeform in Nachrichtensendungen, Kinderprogrammen und Dokumentarfilmen.

DJG/ang/hab

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