Verbraucherrechte

EU-Parlament beschließt Telekom-Paket

26.11.2009
Von Areamobile 
Nach zwei Jahren Diskussion haben die Abgeordneten des europäischen Parlaments in Straßburg am vergangenen Dienstag ein umfangreiches Telekom-Paket beschlossen. Es gibt dem Verbraucher neue Rechte, etwa beim Anbieterwechsel oder dem Datenschutz, und macht Vorgaben zur Netzneutralität und Vertragsdauer.

Die Richtlinien müssen bis spätestens 2011 in nationales Recht umgesetzt werden.

Außerdem enthält die Novellierung des Regulierungsrahmens für Telekommunikationsgesetze den Beschluss, eine Telekom-Superbehörde zu schaffen. Die GEREK (Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation) soll helfen, einen fairen Wettbewerb und eine einheitlichere Regulierung in den 27 Mitgliedsstaaten sicherzustellen.

"Die EU-Telekom-Reform führt zu mehr Wettbewerb auf den europäischen Telekommunikationsmärkten und zu billigeren Festnetz-, Mobilfunk- und Internetdiensten für alle Europäer.", so die für Telekommunikationsfragen zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. "Ich freue mich auch darüber, dass das Europäische Parlament die Kommission darin unterstützt hat, den Binnenmarkt im Bereich der Telekommunikation noch weiter zu integrieren." Die Einrichtung des GEREK-Gremiums sei ein deutlich sichtbares Zeichen für Telekom-Betreiber und Verbraucher, dass ein echter Binnenmarkt in greifbarer Nähe ist.

Nach der Umsetzung der Beschlüsse können die Kunden ihren Anbieter innerhalb eines Tages wechseln, selbst wenn sie ihre Rufnummer mitnehmen. Gegenwärtig dauert der Wechsel eines Mobilfunkanbieters nach Erkenntnissen der EU im Durchschnitt 8,5 Tage, wobei manche Verbraucher sogar zwei bis drei Wochen warten müssen.

Außerdem begrenzen die neuen Vorschriften die Mindestlaufzeit von Verträgen zwischen den Telekom-Betreibern und deren Kunden auf höchstens 24 Monate. Die Anbieter müssen den Verbrauchern auch die Möglichkeit geben, einen Vertrag über maximal 12 Monate zu schließen. Des weiteren enthalten die Verbraucherverträge in Zukunft Angaben über die Mindestqualität der angebotenen Dienste. Wird dieses Mindestniveau nicht erreicht, muss der Dienst-Betreiber einen Ausgleich oder eine Rückerstattung anbieten. Die nationalen Regulierungsbehörden sind befugt, eine Mindestqualität für Übertragungsdienste vorzuschreiben.

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