EuGH: Bereits ein Treffen zwischen Unternehmen kann Wettbewerbsverstoß sein

04.06.2009
LUXEMBURG (Dow Jones)--Ein einziges Treffen zwischen Wettbewerbern kann bereits ein Wettbewerbsverstoß darstellen. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. In dem Fall ging es um einen Treffen im Jahr 2001 zwischen fünf Mobilfunkunternehmen in den Niederlanden.

LUXEMBURG (Dow Jones)--Ein einziges Treffen zwischen Wettbewerbern kann bereits ein Wettbewerbsverstoß darstellen. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag. In dem Fall ging es um einen Treffen im Jahr 2001 zwischen fünf Mobilfunkunternehmen in den Niederlanden.

Bei der Zusammenkunft sprachen die Unternehmen über die per September 2001 zu zahlenden Provisionen für Einzelhändler. An dem Treffen nahmen Ben Nederland (heute: T-Mobile International), KPN Mobile NV, Dutchtone (heute: Orange), Libertel-Vodafone (heute: Vodafone) und Telfort Mobil teil.

Dieses Treffen könnte bereits ein abgestimmtes Verhalten darstellen, das die EU-Wettbewerbsregeln verletze, urteilte der EuGH. Der Fall wurde an ein niederländisches Gericht zurückgewiesen, der ein abschließendes Urteil fällen wird.

- Von Mike Gordon, Dow Jones Newswires; +49 (0) 69 29725-104, unternehmen.de@dowjones.com DJG/DJN/has/kla Besuchen Sie auch unsere Webseite http://www.dowjones.de

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