Urheberrechtsabgaben

Europäischer Gerichtshof muss entscheiden

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Der Streit um Urheberrechtabgaben beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof. Es geht um die von der Verwertungsgesellschaft VG Wort geforderten Abgaben auf Drucker und PCs, die von 2001 bis 2007 verkauft worden sind.
Der Europäische Gerichtshof muss über Urheberrechtsabgaben für Drucker aus den Jahren 2001 bis 2007 etscheiden.
Der Europäische Gerichtshof muss über Urheberrechtsabgaben für Drucker aus den Jahren 2001 bis 2007 etscheiden.

Der Streit um Urheberrechtabgaben beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof. Es geht um die von der Verwertungsgesellschaft VG Wort geforderten Abgaben auf Drucker und PCs, die von 2001 bis 2007 verkauft worden sind. Für Geräte ab 2008 hatten die Industrie und die Verwertungsgesellschaft auf Grundlage des neuen Urheberrechtsgesetzes eine Einigung erzielt. Um die alten Forderungen wurde aber weiterhin gestritten. So vertraten die Hersteller die Auffassung, dass anders als bei Kopierern, PCs oder Drucker alleine nicht zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Dokumenten geeignet seien. Die VG Wort hingegen wollte pro PC 30 Euro und pro Drucker je nach Geräteklasse zwischen 10 und 300 Euro erheben. Laut Angeben des Branchenverbands Bitkom belaufen sich die alleine aus den Druckerabgaben resultierenden Forderungen auf 900 Millionen Euro.

2007 bestätigte der Bundesgerichtshof zwar die Bitkom-Auffassung, dass Drucker nicht als Vervielfältigungsgeräte zu werten sind. Auch pauschale reprographische Urheberrechtsabgaben auf PCs hatte der BGH im Jahre 2008 nach alter Rechtslage für unrechtmäßig erklärt. Diese Urteile wurden aber 2010 vom Bundesverfassungsgericht kassiert, weil dieses erst prüfen wollte, ob der Fall dem Europäischen Gerichthof vorgelegt werden muss. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll nun grundsätzliche Auslegungsfragen zur europäischen Richtlinie 2001/29/EG klären. Die konkrete Anwendung ist dann wieder Sache des Bundesgerichtshofs.

Beim Bitkom sieht man dem Verfahren gelassen entgegen: "Mit der Entscheidung können wir leben. Wir sind optimistisch, dass der EuGH zu dem Ergebnis gelangt, dass Drucker und PCs nicht dazu bestimmt sind, Vervielfältigungen mittels fotomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorzunehmen", erklärt Bitkom-Präsidiumsmitglied Volker Smid. (awe)

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