Guter Schutz statt leerer Versprechen

Dr. Johannes Fiala ist Rechtsanwalt bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Johannes Fiala, Fasolt-Str. 7, 80639 München
Für Selbstständige ist die private Krankenversicherung eine attraktive Alternative. Wie man die passende Kasse findet und die Werbesprüche der Vermittler enttarnt, erklärt Finanzexperte und Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala.

In einer Zeit, in der der Markt für private Krankenversicherungen - aber nicht nur dieser - auf Seiten der Vermittler mehrheitlich von Menschen mit überschaubaren Fachkenntnissen "gestaltet" wird, geraten elementare Produktinhalte offenbar in Vergessenheit. Im Vordergrund stehen Werbeaussagen nach dem Motto "Ist Ihre Krankenversicherung auch zu teuer?"

Für den Fachmann ist es kaum zu glauben, dass sich gerade in der umfangreichsten, beratungsintensivsten und verantwortungsvollsten Versicherungssparte ein weitgehend orientierungsloses Tarife-Raten im Markt etablieren konnte. Qualifikation ist vielerorts weniger gefragt, schon gar nicht, wenn man selber dafür sorgen oder gar bezahlen müsste. Da verlässt man sich lieber auf die Produktgestalter (auch Versicherer beziehungsweise Risikoträger genannt), die schon alles richten werden, wenn mal etwas danebengeht.

So wundert es niemanden mehr, wenn Krankenversicherer ihre Produkte nach vertrieblichen Wünschen gestalten, Vertriebsplatt- formen unter Zuhilfenahme von Softwareprogrammen mal eben per Mausklick 20 "vergleichbare" Krankheitskostenvolltarife offerieren und Vermittler im Internet untereinander diskutieren, wer provisionsmaximiert Neugeborene allein versichere.

In der Breite des Markts entsteht so der Eindruck, es sei nur eine Frage der Vergütung, der raschen Annahme eines Neugeschäfts oder des Sympathiewerts des Maklerbetreuers, mit welchem Krankenversicherer man zusammenarbeitet. Die auf solcher Basis getroffenen Entscheidungen werden für Kunden und Vermittler fatale Folgen haben.

Die wichtigsten Kriterien

Zu einer qualifizierten Beurteilung von Anbietern und Produkten gehören, so Claus-Dieter Gorr, Analyst und Versicherungsmakler (Kontakt: claus-dieter.gorr@premi umcircle.de), in der privaten Krankenversicherung grundsätzlich nachfolgende Kriterien:

3 Unternehmenskultur

3 Finanzielle Stärke

3 Kollektivzusammensetzung

3 Vertriebswege

3 Antragsfragen/Risikoprüfung

3 Leistungsmanagement

3 Tarifstruktur

Und ganz besonders wichtig die:

3 Vertragsbedingungen

Alle diese Punkte sind im Moment der Antragstellung wichtig und vernetzt bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen, da nur sie ein Bild darüber zulassen, wie ein Unternehmen insgesamt aufgestellt ist. Letztendlich sind auch dies aber nur Momentaufnahmen, die schon im Folgejahr teilweise - etwa durch eine geänderte Unternehmenspolitik - Makulatur sein könnten. Der betroffene Kunde hingegen kauft die Vertragsbedingungen und hat sie vermutlich ohne wesentliche Veränderung oftmals ein Leben lang.

Und das hat Folgen: für Kunden und Makler gleichermaßen: Für den Kunden, der irgendwann damit konfrontiert wird, dass sein Krankenversicherer sich bei Leistungsfragen allein an die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) hält. Für den Makler, der irgendwann erklären muss, warum er seinem Kunden welchen Rat erteilt hat und wie viele qualifizierte Alternativen er vor dem Abschluss tatsächlich detailliert geprüft und offeriert hat. Dabei wird später in der Erinnerung des Kunden der Preis (auch der ist immer nur eine Momentaufnahme!) keinesfalls wichtiger gewesen sein als die dann offensichtlichen Leistungsdefizite.

Die Zeiten, in denen sich Unternehmen mit mehr oder minder produktneutralen "Zufriedenheitsparametern" bewerteten und sich im Lichte der Öffentlichkeit sonnen konnten, werden sicherlich in Kürze vorbei sein.

Versprechen sind nicht einklagbar

Gerade der langfristig denkende und entscheidende Verbraucher erkennt immer häufiger, dass er den - nicht einklagbaren - Beteuerungen der Versicherer "Wir leisten ja eigentlich mehr, als die Versicherungsbedingungen hergeben" keine nachhaltige Bedeutung zuordnen darf.

Paragraph 1 der Musterbedingungen für die Krankheitskostenversicherung von 1994 (MBKK 94) ist da eindeutig:

Der Versicherer bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse.

Er gewährt im Versicherungsfall:

a) in der Krankheitskostenversicherung Ersatz von Aufwendungen von Heilbehandlungen und sonst vereinbarten Leistungen.

Das bedeutet: Die medizinisch notwendige Leistung des Arztes ist versichert, den Rest regeln die individuellen Tarifbedingungen, also: wo, wann, wie lange und in welcher konkreten Ausgestaltung.

Wenn man also generell davon ausgeht, dass eine private Krankenversicherung nur einmal im Leben und als langfristige strategische Entscheidung abzuschließen ist, dann sind immer auch weitere Überlegungen anzustellen. So kann beispielsweise heute im Zuge der Globalisierung kaum jemand vorhersagen, wo er sich privat oder beruflich kurz- oder langfristig aufhalten wird. Niemand kann heute verbindlich seinen künftigen Berufsstatus (angestellt oder selbstständig) absehen und geht damit in manch defizitärem Leistungskatalog etlicher Tarife ein unabsehbares Risiko ein.

Im Rahmen der zwischenzeit-lich massiven Abwanderung von medizinischen Kapazitäten aus Deutschland wird heute ebenso niemand voraussehen können, an welchem Ort und in welchem Land später die ärztlichen Kapazitäten praktizieren werden, die dann die geforderte medizinische Versorgung leisten können. Für solche Fälle gibt es eine Vielzahl von vorgesehenen Leistungen: garantierte Regelungen zu Vertragsbeginn, Optionsprogramme, Ausschlüsse oder oftmals auch kein Angebot mancher Anbieter. Das gilt in gleichem Maße für alle anderen vom medizinischen Fortschritt betroffenen Leistungsbereiche, wie beispielsweise die Hilfsmittelkataloge, Zahn- und Heilmittelbereiche oder der komplexe Bereich der Vorsorgeleistungen. Auch die Frage nach Leistungen bei Anschlussheilbehandlungen, Reha-Maßnahmen oder nach den erstattungsfähigen Krankenhäusern, Hospizen, Sanatorien oder gemischten Anstalten wird von den Versicherern absolut unterschiedlich beantwortet.

Es gibt also zahlreiche Punkte bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung zu berücksichtigen. Der Verbraucher ist gut beraten, die Werbesprüche von Vermittlern zu hinterfragen und sich dabei von einem qualifizierten Versicherungsmakler beraten zu lassen. Die Beratung sollte schriftlich dokumentiert sein. MF

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