Mobile Endgeräte werden mit zunehmender Intelligenz auch für fiese Zeitgenossen immer attraktiver und zum Angriffsziel. Der Trend verstärkt sich in dem Maße, wie die modernen Mobiltelefone dank ihrer IP-Unterstützung und Anwendungen wie Browser, E-Mail, Instant Messenger, Skype, Google etc zum Frontend für Internet-Nutzer werden.
Eine Virenattacke ist dabei noch die harmloseste Möglichkeit. Mit der steigenden Attraktivität als Bezahlungsmittel, etwa für den öffentlichen Nahverkehr, oder für Premium-Dienste wie Klingeltöne oder Music-Downloads, locken die Devices auch verstärkt Betrüger an. Nachdem ihnen im Festnetz per Gesetz und durch die Bundesnetzagentur das Geschäft mit den 0190-Dialern verbaut wurde, locken die teueren Mehrwertdienste-Nummern der Mobilfunker als neue Einnahmequelle, in dem die Opfer etwa per SMS zu kostenpflichtigen Diensten gelockt werden. Oder der Benutzer wird per SMiShing – Phishing via SMS – zu gefälschten Seiten oder Diensten gelockt.
Antivirenhersteller wie McAfee beschwören die neue Gefahr. Seine Warnungen untermauert das Unternehmen mit eigenen Studien, nach denen 2006 bereits 83 Prozent aller Mobilfunkbetreiber von Handy-Viren betroffen waren – was einer Verfünffachung der Vorfälle entspreche. Laut Jan Volzke, Manager Mobile Security bei McAfee, hätten alleine im letzten Jahr bereits fünf Mobilfunkbetreiber in ihren Netzen mit jeweils bis zu einer Million verseuchten Geräten zu kämpfen gehabt. Die Schädlingsbeseitigung koste den Anbieter rund 100 Euro pro Gerät. Diese Kosten hätten bei zwei europäischen Netzbetreibern den Jahresumsatz pro User aufgefressen.
Überraschend zugeknöpft geben sich die Mobilfunkbetreiber und Gerätehersteller bei diesem Thema. Und das obwohl erst im April, wie berichtet, eine "Betreiberin des Mobilfunknetzes D2" vor dem Landgericht Augsburg (Az.: 3 O 678/06) mit dem Einklagen einer Mobilfunkrechnung über 13.962,77 Euro gescheitert ist. Strittig waren im konkreten Fall Anrufe zu Mehrwertdiensten wie 0190-Services, die der Handy-Nutzer nicht geführt haben will. Der Mobilfunkbetreiber weigerte sich, darüber Auskunft zu geben, wer die Leistung erbracht hat. In der Urteilsbegründung schrieb der Richter, dass der Beklagte offenkundig Opfer einer Manipulation seines Endgerätes wurde. (Computerwoche/haf)
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