Ermittlungen der EZB

Ingram-Investor HNA mit Transparenzoffensive

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Vor gut einem Jahr hat der chinesische Mischkonzern HNA Ingram Micro übernommen. Nun gerät der Konzern ins Visier der Europäischen Zentralbank.

Der Ingram-Investor HNA gehört alleine schon durch seine Größe und die Vielzahl an Tochterunternehmen und Beteiligungen nicht zu den transparentesten Firmen des Globus. Durch die Beteiligung an der Deutschen Bank hat HNA nun das Interesse der Europäischen Zentralbank (EZB) auf sich gezogen.

Der chinesische Mischkonzern und Ingram-Eigner HNA hat erstmals seine Eigentümerstruktur offen gelegt.
Der chinesische Mischkonzern und Ingram-Eigner HNA hat erstmals seine Eigentümerstruktur offen gelegt.

Zwar bleibt HNA mit 9,9 Prozent unter der magischen Zehn-Prozent-Marke, die ansonsten ein Inhaberkontrollverfahren zur Folge hat, doch auch darunter sind Ermittlungen möglich. Damit soll der Einfluss von Anteilseigner kontrolliert werden. So könnten beispielsweise Großaktionäre die Bank bei der Vergabe von Krediten beeinflussen.

Stiftungen halten die Mehrheit

Nun hat HNA auf die Untersuchungen der EZB reagiert und zumindest Teile der Eigentümerstruktur offen gelegt. Demnach sollen zwei Stiftungen mit 52 Prozent die Mehrheit an dem Konzern halten. 48 Prozent sind im Besitz von insgesamt zwölf HNA-Managern,

Laut HNA liegt der Größte Anteil mit 29,5 Prozent bei der in New York neu gegründeten gemeinnützigen Stiftung Hainan Cihang. Die beiden Gründer und Chairmen Chen Feng und Wang Jia sollen jeweils rund 15 Prozent besitzen.

Es bleibt allerdings unklar, welche Ziele die Stiftungen verfolgen. Laut Fortune.com soll langfristig das komplette Firmenvermögen in den Besitz der Stiftung übergehen. Demnach haben die Anteilseigner zugestimmt, dass ihre Anteile nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen oder nach ihrem Tod auf die Stiftung übergehen.

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