Keine Mietminderung

29.03.2007
Von ANwaltSeiten24.de 

Eine Mieterin fühlte sich von ihrer Nachbarschaft - einem Café, das als Treffpunkt der Sado-Maso-Szene dient - belästigt. Ihre Begegnungen mit aufreizend oder provokativ bekleideten Cafébesuchern sah sie als so belastend an, dass dies für sie einen Wohnungsmangel darstellte und sie daher ihre Miete minderte.

Der Vermieter klagte daraufhin auf Zahlung des restlichen Mietzinses und hatte Erfolg. Das Amtsgericht Hamburg begründete das Urteil wie folgt: Die Zusammentreffen zwischen Besuchern des Cafés und der Mieterin des Hauses sind lediglich Ergebnis eines Versehens. Die Vorfälle, über die sich die Mieterin beschwerte, fanden in einem räumlichen Bereich statt, der nicht mehr zur Mietsache gehört.

Die Annahme eines zur Minderung berechtigenden Mangels würde voraussetzen, dass die Nutzung der Mietsache selbst - also der Wohnung und der dazugehörigen Gemeinschaftsflächen wie das Treppenhaus - beeinträchtigt wäre. Dies ist hier nicht der Fall. Das Café ist zwar im selben Haus wie die Wohnung der Beklagten belegen. Es verfügt aber, was gerichtsbekannt ist, über einen separaten Eingang (Amtsgericht Hamburg Az.: 49 C 474/05). Quelle: AnwaltSeiten24.de Marzena Fiok

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