Disqualifiziert

Marathon-Siegerin dopt sich mit iPod

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
In den USA wurde die Siegerin eines Marathonlaufs in Milwaukee disqualifiziert, weil sie während des Laufs einen iPod benutzte.

In den USA sorgt derzeit die Disqualifizierung der Siegerin eines Marathonlaufs in Milwaukee für einigen Diskussionsstoff. Jennifer Goebel, so der Name der 27-Jährigen, wurde der Siegespreis in der Damenwertung beim Lakefront Marathon nun Tage nach dem eigentlichen Laufevent wieder aberkannt, da die Veranstalter nachträglich auf ein Foto aufmerksam wurden, das sie während des Laufens mit einem an der Hüfte befestigten iPod zeigt.

Grundlage für das harte Urteil der Rennleitung war dabei eine Klausel des aktuell geltenden Reglements des US-Leichtathletikverbandes USA Track & Field (USATF), nach der die Verwendung von elektronischen Geräten bei Laufevents zumindest in den Eliteklassen generell nicht gestattet ist. Wie das US-Lokalblatt Journal Sentinel berichtet, blieb Goebel, die sich nur wenige Tage über ihren Marathonsieg freuen durfte, nichts anderes übrig, als das von ihr erlaufene Preisgeld in der Höhe von 500 Dollar wieder abzugeben.

Weitere iPod- und iPhone-News:

Die Disqualifikation aufgrund des iPods kann sie nicht verstehen. "Ich finde das lächerlich. Ich habe dort mitgemacht, um ein spaßiges Rennen mit Freunden zu erleben", ärgert sich Goebel. Den Musikplayer habe sie ohnehin nur zwischen Meile 19 und 21 eingeschaltet gehabt, um sich ein wenig mit einem Mix aus Alternative Rock und Techno anzutreiben. Genau hierin liegt der Auffassung des Rennkomitees des Lakefront Marathons aber der springende Punkt. So soll das USATF-Reglement unter anderem verhindern, dass einzelne Läufer sich durch die Zuhilfenahme von Musik, die durchaus auch einen anspornenden Effekt haben kann, einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Mitstreitern verschaffen können.

"In den USA wird bereits seit geraumer Zeit heftig darüber diskutiert, ob Sportlern die Verwendung elektronischer Geräte während eines Marathonlaufs erlaubt sein soll oder nicht", erklärt Mark Milde, Sportlicher Leiter bei SCC Running. Auch beim Veranstalter des Berlin-Marathons, der größten Marathonveranstaltung für Läufer in Deutschland, sei man sich dieser Problematik durchaus bewusst. "Wir halten diese Entwicklung zwar nicht für positiv. Ich glaube aber nicht, dass sich durch die Musikplayer wirklich eine Art von Dopingeffekt erzielen lässt", betont Milde.

Mit dem Verbot in den Eliteklassen will der USATF dem Laufevent-Experten zufolge vermutlich lediglich verhindern, dass Läufer während des Musikhörens in ihrer Wahrnehmung von äußeren Einflüssen wie etwa Autogeräuschen oder Lautsprecherdurchsagen eingeschränkt werden. "In der Bundesrepublik gilt das Reglement des Internationalen Leichtathletikverbandes. Eine spezielle Regel, die Marathonläufern den Einsatz elektronischer Geräte verbietet, gibt es hierzulande nicht", so Milde abschließend. (pte)

Zur Startseite