Nutzungsbedingungen geändert

Microsoft beansprucht Zugriff auf Nutzerdaten

23.10.2012
Microsoft hat die Rahmenbedingungen für Verträge zu Hotmail, SkyDrive, Microsoft-Konto, Office.com, Windows Live Messenger und zahlreiche andere Coud-Angebote geändert - und beansprucht Zugriff auf die Daten.
Foto: Rike / pixelio.de

Microsoft hat die Rahmenbedingungen für Verträge zu Hotmail, SkyDrive, Microsoft-Konto, Office.com, Windows Live Messenger und zahlreiche andere Coud-Angebote geändert. Der Hersteller beansprucht künftig den Zugriff auf die Daten. Interessanterweise gilt die Änderung auch für jene Produkte wie die vielfach von Drittanbietern genutzte Web-Suche Bing, zu denen der Nutzer möglicherweise gar nicht bewusst eine Einwilligung in die Nutzungsvereinbarung abgegeben hat. Was sich damit ändert, finden Sie hier im Überblick.
von Patrick Ruppelt (Geschäftsführer der pr itk solutions GmbH)

Anfang September bis einschließlich 18.09.2012 informierte Microsoft seine Nutzer per E-Mail über geänderte Nutzungsbedingungen, die zum 19. Oktober in Kraft treten sollten. Der Nutzer habe aus dem Vertrag begründet bei Änderungen immer ein Kündigungsrecht innerhalb von 30 Tagen, andernfalls gelte der neue Vertrag stillschweigend als akzeptiert.

Der online abrufbare "Vertrag über Microsoft Dienste" sagt aber etwas ganz anderes: Er gilt bereits seit dem 27. September diesen Jahres. Der Nutzer konnte also gar nicht rechtzeitig widersprechen, es ist ex post eine einseitige, möglicherweise den Nutzer benachteiligende Vertragsänderung ohne Möglichkeit des wirksamen Widerspruchs durch diesen selbst.

Die Rahmenbedingungen für sämtliche Microsoft Verträge aus den Produkten Hotmail, SkyDrive, Microsoft-Konto, Office.com sowie für zahlreiche weitere Cloud-basierte Produkten ändern sich.

Interessanterweise gilt die Änderung auch für jene Produkte wie die vielfach von Drittanbietern genutzte Web-Suche Bing, zu denen der Nutzer möglicherweise gar nicht bewusst eine Einwilligung in die Nutzungsvereinbarung abgegeben hat. Was ändert sich?

Mit offenen Karten

Es macht den Anschein, Microsoft zollt den heißen Debatten um Datenschutz und Vertraulichkeit erstmals insofern Tribut, als in den Bestimmungen bislang nie so deutlich stand, was gemeint ist. Dies zeigen andere Anbieter wie Dropbox und Co. noch lange nicht in diesem Ausmaß: Der Trend ist zwar klar und zieht sich durch alle Cloud-Massenanbieter, nur keiner hat es bisher so deutlich formuliert.

Im Zusammenhang noch geradezu belanglos erscheint, dass sich Microsoft das Recht vorbehält, ohne Ankündigung Daten des Benutzers zu löschen, sofern das Konto "nicht weiter verwendet" erscheint. Bei kostenpflichtigen Angeboten ist diese Klausel jedoch ausgenommen, dürfte also für gewerblich genutzte Dienste weniger relevant sein. Ebenfalls nunmehr klar und deutlich formuliert ist, dass Microsoft für sämtliche seiner Produkte für Reklamationen und Support ausdrücklich auf die Webseiten der jeweiligen Produkte verweist und jede weitere Haftung direkt durch den Hersteller selbst vollkommen ausgeschlossen bleibt. Im gewerblichen Umfeld ein Grund mehr dafür, zumindest einen örtlichen Dienstleister "zwischenzuschalten" sofern man denn zwingend auf Microsoft Dienste angewiesen sein sollte (z. B. wegen Nutzung eines bestehenden Exchange Online Servers / Office 365).

Microsoft behält sich Recht auf Datenzugriff vor

Wirklich interessant ist aber eine Klausel, die bislang entweder nicht oder zumindest nicht in dieser Form auffällig war. Sofern entsprechende richterliche Beschlüsse vorliegen, mag ein Anbieter zur Herausgabe von personenbezogenen Daten verpflichtet sein.

Dass man in den USA nicht unbedingt einen Beschluss benötigt, sondern auf bloße Nachfrage des FBI bereits Daten herausgibt, ist dagegen schon mindestens fragwürdig.

Microsoft geht aber noch einen rabiaten Schritt weiter: Zur Durchsetzung des Vertrags über Microsoft-Dienste sei erforderlich, dass sich der Benutzer ausdrücklich damit einverstanden erklärt und zustimmt, dass "Microsoft berechtigt ist, auf Informationen, die mit Ihrer Verwendung der Dienste in Verbindung stehen, zuzugreifen und diese offenzulegen, einschließlich (...) persönlichen Informationen und Inhalte[n] (...)".

Wer damit nicht einverstanden ist kann kündigen. Nur leider nicht rechtzeitig, bevor die Änderungen wirksam werden.

(rb)

Zur Startseite