Smartphones auf Internet-Handelsplattform

Mutmaßliches Betrügerpaar festgenommen

Beate Wöhe leitete als Director Experts Network das IDG Experten-Netzwerk für alle Online-Portale der IDG Tech Media GmbH. Sie hatte diese Position nach über zehnjähriger Tätigkeit als Redakteurin und leitende Redakteurin des IDG-Titels ChannelPartner im Juli 2014 übernommen. 
Auf einer bekannten Internetplattform sollen ein 22-jähriger Mann und seine 18-jährige Partnerin teure Mobiltelefone zu Schnäppchenpreisen angeboten haben, die sie jedoch gar nicht besaßen.
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Foto: Nokia, RIM, Motorola, Apple, HTC, Sony Ericcson

Auf einer bekannten Internetplattform sollen ein 22-jähriger Mann und seine 18-jährige Partnerin teure Mobiltelefone zu Schnäppchenpreisen angeboten haben, die sie jedoch gar nicht besaßen. Kurz vor Weihnachten gelang es der Meißner Kripo in Zusammenarbeit mit Kollegen aus Chemnitz das Betrügerpärchen festzunehmen. Es besteht der Verdacht eines gemeinschaftlichen Betruges in mindestens 46 Fällen.

Das über die Scheinverkäufe eingehende Geld verwandte das Paar für ihre persönlichen Bedürfnisse, während die geprellten Käufer mit Ausreden hingehalten wurden. Nach bekannt werden der ersten Fälle wurden die vermeintlichen Betrüger durch Staatsanwalt und Polizei darauf hingewiesen, dass bei einem Fortführen der Handlungen die Untersuchungshaft beantragt wird. Diese Hinweise wurden von dem Pärchen jedoch ignoriert und die Betrüger fuhren mit ihrer Masche fort. Der Haftrichter am Dresdner Amtsgericht erließ daher am 21.12.2011 die Haftbefehle, die innerhalb kurzer Zeit vollstreckt werden konnten.

Bisher konnte dem Paar 46 Betrüge mit einem Gesamtschaden von 12.000 Euro zugeordnet werden. Die Meißner Kripo rechnet jedoch mit weiteren Strafanzeigen. Die ermittelnden Behörden stellten in diesem Zusammenhang auch fest, dass bei den Betrogenen in Hinsicht auf ein vermeintliches Schnäppchen keinerlei Misstrauen vorhanden war. "Bei Käufen in der Anonymität des Internets ist erhöhte Vorsicht geboten. Hier sollte die persönliche Abholung beim Verkäufer angestrebt werden. Auch ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich preiswerte Angebote als Hehlerware oder Diebesgut entpuppen können", teilt die Polizei mit. (bw)

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