Beschwerde abgelehnt

OVG: BSI-Warnung vor Virenschutz von Kaspersky ist rechtens

29.04.2022
Auch vor dem Oberverwaltungsgericht ist der russische Software-Konzern Kaspersky mit seiner Beschwerde gegen die Warnung des BSI gescheitert.
Kaspersky ist erneut gescheitert mit seiner Beschwerde gegen die BSI-Warnung.
Kaspersky ist erneut gescheitert mit seiner Beschwerde gegen die BSI-Warnung.
Foto: Faiz Zaki - shutterstock.com

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) darf vor der Virenschutzsoftware des russischen Anbieters Kaspersky warnen. Das entschied der nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Donnerstag und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Die Ablehnung der Beschwerde der deutschen Tochtergesellschaft von Kaspersky durch das OVG ist nicht anfechtbar (Az.: 4 B 473/22).

Mitte März hatte das Bundesamt mit Sitz in Bonn vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges auf ein "erhebliches Risiko" eines erfolgreichen IT-Angriffs Russlands hingewiesen und geraten, Kaspersky-Software durch Alternativen zu ersetzen. Die Behörde argumentierte: "Ein russischer IT-Hersteller kann selbst offensive Operationen durchführen, gegen seinen Willen gezwungen werden, Zielsysteme anzugreifen, oder selbst als Opfer einer Cyberoperation ohne seine Kenntnis ausspioniert oder als Werkzeug für Angriffe gegen seine eigenen Kunden missbraucht werden."

Kaspersky hält die Warnung für politisch motiviert

Der Gründer und Chef des Software-Unternehmens Eugene Kaspersky schrieb daraufhin in einem offenen Brief, das seien "reine Spekulationen, die durch keine objektiven Beweise oder technischen Details gestützt werden." Deshalb zog die Firma, die Kaspersky in Deutschland vertreibt, vor das Kölner Verwaltungsgericht. Sie wollte die Warnung kippen lassen und dem BSI auch künftig solche aus ihrer Sicht politisch motivierten Wortmeldungen verbieten.

Der 4. Senat des OVG aber bewertet die Warnung als rechtmäßig und lehnte das geforderte Verbot ab. Demnach liegen nach den vom BSI zusammengetragenen Erkenntnissen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die Nutzung der Virenschutzsoftware von Kaspersky derzeit eine Gefahr für die Sicherheit in der Informationstechnik bestehe, so das OVG.

Die Warnung des BSI sei nicht willkürlich herausgegeben worden oder aufgrund von Symbolpolitik. Die Warnung diene dazu, das Risiko von Angriffsmöglichkeiten auf die Sicherheit in der Informationstechnik zu reduzieren und das Bewusstsein für mögliche Gefahren zu erhöhen.

"Das BSI hat ferner die in der Vergangenheit dokumentierte Einflussnahme der russischen Regierung auf die in Russland agierenden IT-Unternehmen, insbesondere auch auf Kaspersky, berücksichtigt", teilte das OVG mit. (dpa/jm)

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