RoHS-Ausnahme für Plasma

30.06.2006

Wie in ComputerPartner, Ausgabe 23/06, Seite 18, berichtet, sind die meisten Plasmabildschirme nicht frei von Blei (im Glas) und damit nicht wirklich RoHS-konform. Bei strenger Auslegung der ab dem 1. Juli 2006 geltenden Richtlinien über das Verbot der Einfuhr von Produkten mit gefährlichen Substanzen (RoHS) hätte es somit praktisch das Aus für den europäischen Plasma-TV-Markt bedeutet, stellte damals Meko-Analyst Rob Raikes süffisant fest.

Laut Panasonic, einer der wenigen Anbieter von RoHS-konformen Plasmabildschirmen, hat aber die gesamte Plasma-Panel-Industrie gemeinsam bei dem für die RoHS-Direktiven zuständigen Technical Adaption Committee (TAC) der EU-Kommission einen Antrag auf eine Ausnahmeregel gestellt. Tatsächlich wurde dem TAC ein ganzes Paket von Ausnahmeanträgen vorgelegt, das auch weitere Produkte mit einschließt. Diesem wurde vom TAC am 22. Juni 2006 mit ausreichender Mehrheit stattgegeben. Am 26. Juni wurde die EU-Kommission über die Vorlage informiert. Nun liegt es an dem Europäischen Parlament, darüber zu entscheiden. Das letzte Wort habe der Europäische Gerichtshof, teilte eine Sachbearbeiterin der EU-Kommission ComputerPartner mit. Ob und inwiefern die Ausnahmen nur für eine bestimmte Zeit gelten, wollte sie nicht sagen.

Klaus Hauptfleisch

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