Kompatibler Toner

Samsung geht erneut gegen Reseller vor

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Samsung hat eine einstweilige Verfügung gegen sechs Reseller erwirkt. Sie sollen illegal nachgebaute Tonerkartuschen vertrieben haben.
Wer alternatives Verbrauchsmaterial für gewisse Samsung-Druckermodelle vertreibt, sollte seine Bezugsquellen gründlich prüfen.
Wer alternatives Verbrauchsmaterial für gewisse Samsung-Druckermodelle vertreibt, sollte seine Bezugsquellen gründlich prüfen.
Foto: Samsung

Auch der koreanischen Elektronikkonzerns Samsung hat mit Nachbauten von Tonerkartuschen für seine Drucker zu kämpfen. Die kompatiblen Verbrauchsmaterialen sind den Originalherstellern zwar ein Dorn im Auge, aber nicht zwingend illegal, sofern keine Patente verletzt werden. Diesen Umstand sieht Samsung aber bei gewissen Supplies gegeben und hat daher beim Landgericht München interveniert.

Das Gericht hat nun eine einstweilige Verfügung erlassen, die sechs nicht namentlich genannten Resellern verbietet, gewisse Nachbauten von Tonerkartuschen zu vertreiben. Es handelt sich dabei um Verbrauchsmaterial für die Druckerserien CLP-310/CLX-3170, CLP-320/CLX-3180, CLP-365/CLX-3305, Xpress M2825/2875 und ProXpress M4025/4075. Die einstweiligen Verfügungen basieren laut Samsung auf einer Verletzung von Anspruch 1 des deutschen Teils des europäischen Patents von Samsung EP 2 397 914 B1.

Refiller sollen geschützt werden

Man habe festgestellt, "dass unterschiedliche Nachbauten" der Tonerkartuschen im Umlauf seien. "Mit den juristischen Schritten gegen Rechtsverletzungen schützt Samsung nicht nur das geistige Eigentum des Unternehmens. Daneben ist auch beabsichtigt, die Rechte und Interessen der Kunden sowie der Unternehmen, die umweltfreundliche, wiederaufgearbeitete Tonerkartuschen herstellen und vertreiben, zu schützen", heißt es in einem Statement des Herstellers. Dass sich Samsung aber wirklich um die Unternehmen sorgt, die Samsung-Kartuschen wiederbefüllen, darf zumindest bezweifelt werden. Der Hersteller wird seine Technologie wohl eher deshalb schützen wollen, um sich weiterhin das margenträchtige Supplies-Geschäft zu sichern.

Bereits Ende 2013 war Samsung gegen sieben Reseller vorgegangen. Es ist also nicht das erste Mal, dass sich Samsung nicht die Hersteller der umstrittenen Supplies, sondern die Händler, die die Ware in den Verkehr bringen, zur Brust nimmt. Die Hersteller der Supplies sitzen häufig in fernöstlichen Ländern und sind nur schwer zu belangen. Reseller, die kompatible Verbrauchsmaterialen vertreiben, sollten daher ihre Bezugsquellen sehr genau prüfen und sich bei ihren Zulieferern absichern, dass die Ware keine Rechte verletzt.

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