Slogan ist irreführend

23.11.2006
Rechtsanwalt seit 1994 Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht Datenschutzbeauftragter TÜV Tätigkeitsschwerpunkte: IT-Recht Arbeitsrecht Vergaberecht

Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat in einem Urteil vom 18. Oktober 2006 entschieden, dass der Praktiker-Slogan "20 Prozent auf alles" wettbewerbsrechtlich als irreführend zu bezeichnen ist (Az.: 1 U 670/05-229).

Hintergrund der Auseinandersetzung war ein Verfahren, das die Wettbewerbszentrale gegen die Bau- und Heimwerkermarktkette eingeleitet hat. In der Rabattaktion war laut Kläger nicht deutlich gemacht worden, dass die in den Praktiker-Märkten von der Firma Tchibo über ein Shop-im-Shop-System vertriebenen Artikel nicht von dem 20-Prozent-Slogan erfasst waren. Dies wurde dann vom Landgericht Saarbrücken und nunmehr auch vom Oberlandesgericht Saarbrücken als irreführend gewertet. RA Thomas Feil/MF

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