Surftipp der Woche: Tipps für die Steuererklärung 2005

09.01.2006
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat online Tipps für die Steuererklärung 2005 bereit gestellt.

Arbeitsmittel, Berufskleidung, Reisekosten, Steuerklassenwahl - diese und viele andere Begriffe können bei der Feststellung der Höhe der Einkommensteuer eine Rolle spielen. Vielen Arbeitnehmern sind die rechtlichen Regelungen allerdings oftmals unbekannt oder schwer verständlich. Deshalb gibt jetzt die neue Internet-Information "Steuertipps für Arbeitnehmer" Hilfestellung beim Ausfüllen der Steuererklärung für das Jahr 2005.

In der Informationsschrift werden die wesentlichen steuerlichen Regelungen für Arbeitnehmer erläutert und die wichtigsten Grundbegriffe bei der Lohn- und Einkommensteuer erklärt. Anhand von zahlreichen Beispielen werde insbesondere dargestellt, welche Ausgaben Arbeitnehmer bei der Steuer absetzen können. Der Internetratgeber informiert darüber hinaus auch über die Förderungen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz, Wohnungsbauprämien und berücksichtigt das Alterseinkünftegesetz, mit dem unter anderem auch die für Arbeitnehmer wichtige steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die Zukunftssicherung und die Besteuerung der Versorgungsbezüge neu geregelt worden ist.

Die Information "Steuertipps für Arbeitnehmer 2005" finden Sie auf der Web-Site des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen unter www.stmf.bayern.de. (mf)

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