UPDATE: France Telekom muss Beihilfen zurückzahlen

18.10.2007
(Neu: mehr Details, Reaktion der EU-Kommission)

(Neu: mehr Details, Reaktion der EU-Kommission)

LUXEMBURG (Dow Jones)--France Telecom muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs einer Entscheidung der EU-Kommission nachkommen und eine womöglich milliardenschwere Summe an den französischen Staat zurückzahlen. Der EuGH stellte am Donnerstag fest, dass Frankreich verpflichtet sei, von France Telekom eine unzulässige Beihilfe von schätzungsweise 798 Mio EUR bis 1,1 Mrd EUR plus Zinsen einzutreiben. Die Zinssumme wurde noch nicht berechnet, dürfte aber eine beträchtliche Höhe erreichen. Eine Klage der Regierung in Paris dagegen habe keine aufschiebende Wirkung, so das Gericht.

Die EU-Kommission begrüßte das Urteil und forderte Frankreich auf, diesem "so rasch wie möglich" nachzukommen. Passiert dies nicht, droht Paris eine erneute Klage beim EuGH mit der Aussicht auf ein tägliches Zwangsgeld.

Ausgangspunkt ist eine Entscheidung der Kommission von August 2004. Seinerzeit entschied der damalige Wettbewerbskommissar Mario Monti, dass France Telekom zu Unrecht von der Gewerbesteuer befreit worden sei. Dies habe dem Konzern unzulässigerweise einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Konkurrenten verschafft. Monti sprach damals von "kreativen Formen der Begünstigung von Unternehmen". Die Kommission ordnete deshalb die Rückzahlung an.

Über die genaue Summe wollten sich beide Seite bis Ende 2004 verständigt haben, doch wurde man sich nicht einig. Deshalb sei auch schwer zu sagen, wie hoch der Zinsanteil ausfalle, erklärte der Sprecher von Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes.

"Frankreich hat alle Vorschläge der Kommission zur Festlegung des Betrags zurückgewiesen und keinerlei alternative Berechnungsvorschläge gemacht", monierte die Kommission und zog vor den EuGH. Die Regierung in Paris klagte 2005 im Gegenzug gegen die Entscheidung der Kommission von 2004. Der EuGH verurteilte Frankreich nun wegen "Nicht-Ausführung" der EU-Entscheidung. Paris habe mit der Behörde in Brüssel "nicht ausreichend" zusammengearbeitet, um die Rückzahlung von "mindestens" 798 Mio EUR umzusetzen, hieß es.

Genau das steht Paris derzeit mit einem anderen Verfahren ins Haus. Die EU-Kommission hat nämlich der französischen Regierung am Berichtstag vorgeworfen, ein EuGH-Urteil zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zur Besteuerung von Strom, Kohle, Gas und anderen Energieprodukten zu missachten. Im Mittelpunkt des Gesetzes stehen höhere EU-weit gleiche Mindeststeuern. Stellt sich Paris auch hier stur, könnte die Kommission am Ende des Verfahrens beim EuGH ein Strafgeld beantragen.

Erst Anfang der Woche verhängte der französische Wettbewerbsrat eine Strafe von 45 Mio EUR gegen France Telecom, weil der Konzern seine Mitbewerber am Einstieg in das Breitband-Internet gehindert habe. Auslöser war eine Beschwerde der deutschen Telekom-Tochter T-Online. Im November 2005 musste France Telecom deshalb bereits 80 Mio EUR Strafe zahlen.

DJG/dmt/ang/nas

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