Wasserklau ist Diebstahl

16.05.2007
Von jlp 

Unerlaubtes Anzapfen von Frischwasser ist kein Kavaliersdelikt. Das hat das Landgericht Freiburg entschieden. Ein Gewerbetreibender, der sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren unter Umgehung des Wasserzählers unerlaubt Frischwasser aus einer öffentlichen Versorgungsleitung abzapft, macht sich wegen Diebstahls als Dauerstraftat strafbar.

Das Strafgericht verurteilte den Wasserdieb zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro und zum Ersatz des entwendeten Wassers in Höhe von 4.120 Euro. (Landgericht Freiburg, Az.: 7 Ns 350 Js 16210/06-AK 151/06) jlp/MF

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