Die wichtigsten Ereignisse im Februar

 
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Hersteller müssen Füllmenge nicht angeben
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein Hersteller von Tintenpatronen auf der Verpackung nicht die Füllmenge der Tinte angeben muss. Dem Rechtsstreit ging eine Auflage des Landes Baden-Württemberg voraus, nach der die Angabe der Füllmenge der Tinte nach Volumen in Milliliter gekennzeichnet sein muss.



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