Erprobtes Mittel in schwierigen Zeiten

Kurzarbeit - So machen Sie Ihre Firma krisenfest

17.02.2009
Die Haufe-Online-Redaktion hat die 15 wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Kurzarbeit zusammengestellt.

Viele Unternehmen werden in den kommenden Monaten Kurzarbeit einsetzen oder planen es bereits. Aber wann können Arbeitgeber auf die Maßnahme zurückgreifen und welche Vorgaben müssen beachtet werden?

1. Kurzarbeit - was ist das?

Kurzarbeit nennt man die vorübergehende Herabsetzung der Arbeitszeit bei entsprechender Minderung des Entgelts der betroffenen Arbeitnehmer. Wird im Rahmen einer Kurzarbeit die Arbeit insgesamt eingestellt, spricht man von einer sogenannten Kurzarbeit Null.

2. Welche Vorteile bildet die Kurzarbeit?

Kurzarbeit hat den Vorteil, dass - bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen - Kurzarbeitergeld (zwischen 60 und 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz) von der Agentur für Arbeit bezogen werden kann. Der Arbeitgeber erspart hierdurch Lohnaufwendungen und die Arbeitnehmer sind vor starken Lohnverlusten geschützt.

3. Ist der Arbeitgeber berechtigt, einseitig Kurzarbeit anzuordnen?

Im individuellen Arbeitsverhältnis darf der Arbeitgeber einseitig keine Kurzarbeit anordnen, wenn dies nicht mit dem Betriebsrat vereinbart wurde. Dies gilt auch für betriebsratslose Betriebe. Kurzarbeit ist dann nur möglich, wenn der Arbeitnehmer einverstanden ist, dass die Arbeitszeit vorübergehend reduziert wird. Im Übrigen gilt der Grundsatz, dass der Arbeitsvertrag mit der vereinbarten Wochenarbeitszeit einzuhalten ist. Oftmals finden sich aber auch entsprechende rechtliche Grundlagen in Tarifverträgen.

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