0190-Rufnummern: Nach einer Stunde zahlt nur noch der Anbieter

06.02.2003
Auch wer stundenlang die Dienste von einer der teuren 0190-Servicenummern in Anspruch nimmt, muss nur die Gebühren für 60 Minuten zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts He (Az.: 5 O 19/02) hervor, meldet der Brancheninformationsdienst Report Finanz-Dienstleistungen. Demnach müssten die Betreiber der 0190-Rufnummern die Verbindungen nach einer Stunde unterbrechen – egal, ob der Kunde das will oder nicht. Wenn dies nicht geschieht, kann der Kunde nicht für die Kosten jenseits von 60 Minuten herangezogen werden. (tö)

Auch wer stundenlang die Dienste von einer der teuren 0190-Servicenummern in Anspruch nimmt, muss nur die Gebühren für 60 Minuten zahlen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts He (Az.: 5 O 19/02) hervor, meldet der Brancheninformationsdienst Report Finanz-Dienstleistungen. Demnach müssten die Betreiber der 0190-Rufnummern die Verbindungen nach einer Stunde unterbrechen – egal, ob der Kunde das will oder nicht. Wenn dies nicht geschieht, kann der Kunde nicht für die Kosten jenseits von 60 Minuten herangezogen werden. (tö)

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