3.Urteil im Franchise-Streit bei PC-Spezialist

05.12.2005
Am 2. Dezember 2005 hat das Landgericht Bielefeld die letzten 12 von 19 Kündigungen von PC-Spezialist-Franchisenehmern für ungültig erklärt.

Am 2. Dezember 2005 hat das Landgericht Bielefeld die letzten 12 von 19 Kündigungen von PC-Spezialist-Franchisenehmern für ungültig erklärt. Diese hatten am 1. April fristlos gekündigt und waren später als "Gruppe in der Gruppe" zu Electronic Partner als EP Media-Stores gewechselt. ComputerPartner berichtete.

Laut Frank Roebers, Vorstandssprecher der Synaxon AG, zu der PC-Spezialist als Geschäftseinheit gehört, ist man über diese Urteile sehr zufrieden. Man habe die Kündigungen nie für rechtmäßig gehalten oder anerkannt und deshalb auch die betroffenen PC-Spezi-Partner weiterhin auf der Homepage geführt. Nun müssten die Franchisenehmer ihren laufenden Franchisevertrag erfüllen. Und dazu gehöre neben der Zahlung der ausstehenden und laufenden Gebühren auch das (Wieder-)Anbringen der Außenwerbung im PC-Spezialist-Design.

Doch das wird wohl nicht so schnell geschehen. Laut Karl Biegel, PC-Spezialist-Franchisenehmer beziehungsweise EP-Media-Store in Trier, ist ein Urteil erst dann rechtskräftig, wenn eine Urteilsbegründung vorliegt. Und diese gibt es bislang nur für das erste Urteil von Anfang September. Der Anwalt der Möchtegern-Ex-PC-Spezis hat bereits Revision beantragt. Im Februar wird in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht in Hamm über die Rechmäßigkeit der Kündigung verhandelt. Und sobald die Urteilsbegründungen für die restlichen 18 folgen, geht das Spiel ebenfalls weiter. Im Extremfall wird sich dieser Rechtsstreit über Jahre hinstrecken und erst in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht enden.

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