Steuererklärung 2014

Abgabetermin verpasst – was nun?



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Am 31. Mai war der Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung 2014. Wenn Sie diese Frist versäumt haben, sollten Sie jetzt schnell handeln, raten die Arag-Experten.

Derzeit herrscht in den deutschen Finanzämtern emsiges Treiben: Denn nun müssen alle Steuererklärungen für 2014 bearbeitet werden. Der Stichtag für die Abgabe war der 31. Mai. Sollte Ihre Steuererklärung nicht dabei gewesen sein, haben Sie unter Umständen die Frist verpasst. Zumindest sollten Sie jetzt rasch handeln! Jedenfalls dann, wenn Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Ob das der Fall ist, sagen die Arag-Experten.

(--> Lesen Sie dazu auch den Beitrag "Steuererklärung und der Mythos Abgabefrist")

Wer absehen kann, dass seine Steuererklärung nicht rechtzeitig fertig wird, kann Fristverlängerung beantragen. Dies sollte allerdings zeitnah geschehen.
Wer absehen kann, dass seine Steuererklärung nicht rechtzeitig fertig wird, kann Fristverlängerung beantragen. Dies sollte allerdings zeitnah geschehen.
Foto: Fotolia.de/Dron

Wann müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?

Der Gesetzgeber vermutet in bestimmten Fällen, dass er trotz Lohnsteuerabzug und/oder Vorauszahlungen während des Jahres von Ihnen zu wenig Einkommensteuer bekommen hat. Deshalb müssen Sie als Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft (§ 46 EStG):

  • Sie waren gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt.

  • Sie hatten unversteuerte Einkünfte über 410 Euro; etwa Honorare, Renten oder Mieten.

  • Auf Ihrer Lohnsteuerkarte ist ein Freibetrag eingetragen.

  • Sie waren mit Ihrem berufstätigen Ehepartner zusammen veranlagt und einer von Ihnen wurde nach Steuerklasse V oder VI besteuert oder Sie beide haben mit der Steuerklassenkombination IV/IV das Faktorverfahren gewählt.

  • Sie haben Lohnersatzleistungen bezogen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, zum Beispiel Elterngeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld.

Wenn Sie allerdings einen Steuerberater beauftragt haben, sind Sie fein raus. Dann verlängert sich die Frist automatisch auf den 31. Dezember, sofern das Finanzamt nicht ausdrücklich eine frühere Abgabe verlangt.

Der Grund für den späteren Termin ist simpel: Den Steuerexperten ist es nicht zuzumuten, die ganze Arbeit in den ersten fünf Monaten des Jahres zu erledigen. Diese Regelung gilt laut Arag-Experten auch, wenn Sie Ihre Steuerunterlagen von einem Lohnsteuerhilfeverein bearbeiten und einreichen lassen.

Fristverlängerung beantragen

Können Sie absehen, dass Ihre Steuererklärung auch in den nächsten Tagen nicht fertig wird, bemühen Sie sich unbedigt zeitnah um eine Fristverlängerung. Wenn Sie eine stillschweigende Fristverlängerung beantragen, ist diese schon so gut wie akzeptiert. Wenn Sie vom Finanzamt nichts mehr hören, ist Ihr Antrag genehmigt.

Wichtig ist, dass Sie Gründe für Ihr Anliegen nennen. Dazu zählen beispielsweise ein Umzug, eine Dienstreise, Krankheiten oder fehlende Unterlagen. Akzeptiert das Finanzamt die Verlängerung, haben Sie in der Regel bis zum 30. September Zeit, so die Arag-Experten.

Download des Originaltextes: www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/Job-und-finanzen/

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