Abmahnungen

06.10.1999

MÜNCHEN: Das Unternehmen IDT darf seine Prozessoren in Deutschland nicht mehr unter dem Namen Winchip vermarkten, da dieser hier schon vergeben ist. Händler, die den Namen dennoch benutzten, flatterten jetzt bereits Abmahnungen einer Münchner Kanzlei ins Haus. Neu an dieser Abmahnaktion: Die Juristen fordern jetzt die Vernichtung der Prozessoren, Auskünfte über Ein- und Verkäufe plus einem Honorar von 2.500 Mark. (ch)

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