Absage an pauschale Abgabe

09.07.2000

"Wir stellen das Recht am eigenen Werk keinesfalls in Frage, aber wir lehnen die Belastung aller digitalen Geräte mit einer pauschalen Abgabe ab", gibt sich Bernhard Rohleder, Vorsitzender der Geschäftsführung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom), kämpferisch. Diese Kampfansage zielt auf die ureigensten Interessen der Verwertungsgesellschaft VG Wort und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Ver-vielfältigungsrechte Gema ab, die alle digitalen Systeme wie beispielsweise CD-Brenner mit einer pauschalen Abgabe besteuern wollen. "Wird jedes digitale Gerät mit einer Abgabe belegt, nur weil es ein Glied in der Kette des Vervielfältigungsvorgangs ist, entstehen doppelte oder gar vielfache Kosten, die weder dem Verbraucher noch der deutschen Wirtschaft zuzumuten sind", hält Rohleder dagegen. Der Bundesverband schätzt, dass die Preise für die entsprechenden Geräte wie beispielsweise Scanner oder Telefaxgeräte um bis zu 30 Prozent anziehen würden und sich die gesamte Abgabenlast auf rund eine Milliarde Mark belaufen würde. Bis dato steht nur eines fest: Das Bundesjustizministerium fordert im so genannten "Vergütungsbericht an die Bundesregierung" konkrete Maßnahmen für die Anpassung der Vergütungssätze für Urheber an die veränderten technischen Möglichkeiten der Vervielfältigung von geistigem Eigentum. Ob diese Forderung tatsächlich in einen Ge- setzesentwurf mündet, ist derzeit noch offen. (mm)

www.bitkom.org

www.bundesjustizministerium.de

www.vgwort.com

www.gema.de

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