Händler aufgepasst

Ämter schnüffeln immer öfter in Konten

Armin Weiler kümmert sich um die rechercheintensiven Geschichten rund um den ITK-Channel und um die Themen der Distribution. Zudem ist er für den Bereich PCs und Peripherie zuständig. Zu seinen Spezialgebieten zählen daher Notebooks, PCs, Smartphones, Drucker, Displays und Eingabegeräte. Bei der inoffiziellen deutschen IT-Skimeisterschaft "CP Race" ist er für die Rennleitung verantwortlich.
Deutsche Behörden inspizieren immer öfter die Bankkonten argloser Bürger. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung schreibt, erhöhte sich die Zahl der Überprüfungen 2010 im Vergleich zum Vorjahr um etwa ein Drittel auf 58.000.

Deutsche Behörden inspizieren immer öfter die Bankkonten argloser Bürger. Wie die Neue Osnabrücker Zeitung schreibt, erhöhte sich die Zahl der Überprüfungen 2010 im Vergleich zum Vorjahr um etwa ein Drittel auf 58.000. Das Blatt beruft sich hierbei auf neue Zahlen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Dieser forderte die Regierung zum Handeln auf. Allein im Dezember wurden je Arbeitstag rund 230 Kontenabrufe getätigt.

Die stark gestiegenen Kontrollen legen den Schluss nahe, dass die Behörden - zu denen neben Finanzämtern auch Sozialbehörden zählen - von der Politik mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet worden sind. Schaar: "Als das automatisierte Abrufverfahren für Stammdaten wie Name, Geburtsdatum oder Adresse der Bankkunden 2005 eingeführt wurde, lag die Zahl der Abfragen noch bei unter 9.000." Der Anstieg der Abfragen beträgt in fünf Jahren 560 Prozent.

"Eine signifikante Ausweitung der Überprüfungen wie im Fall Deutschland ist problematisch. Denn bei Kontrollen erhalten Beamte nicht nur Einblick, ob jemand Steuern hinterzieht oder nicht, sondern auch über die Lebensgewohnheiten", erklärt Datenschützer Hans Zeger von der Arge Daten. Dem Fachmann zufolge wäre gerade der Tatbestand Steuerhinterziehung viel einfacher mit Sicherungsbesteuerungen zu vermeiden.

Mit der Ausweitung der Kontrollbefugnisse erweitert sich auch der Aktionsradius der Ämter. Denn anfangs nur zur Abwehr von Terrorismus und Geldwäsche erlaubt, dürfen Finanzämter und Sozialbehörden inzwischen ohne konkreten Anhaltspunkt für einen Gesetzesverstoß die Konten der Bürger unter die Lupe nehmen. Im Bereich der Strafverfolgung genügt bereits der Anfangsverdacht einer Straftat, da viele Transfers bargeldlos über Konten ausgeführt werden. (pte/haf)

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