Anpassungsbedarf für gewerbliche Mietverträge

28.02.2007
Ein Steuertipp des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg für gewerbliche Mieter.

Ein gewerblicher Mieter kann unter Umständen die Vorsteuer von 19 Prozent bei der Umsatzsteuer abziehen. Voraussetzung ist eine Rechnung, die die erforderlichen Angaben enthält. Der Mietvertrag gilt als Rechnung. Vermieter müssen ihre Mietverträge auch ohne Aufforderung des Mieters anpassen oder ergänzen, wenn sie periodische Abrechnungen (Monatsrechnungen) vermeiden wollen. (mf)

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