Vorläufige Bewertung

Apple droht Niederlage im Design-Streit mit Samsung

22.12.2011
Apple droht in dem weltweiten Design-Streit mit Samsung eine Schlappe in Deutschland. Das Düsseldorfer Landgericht zeigte sich am Donnerstag nicht bereit, Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 N europaweit zu verbieten, wie es Apple beantragt hatte. Die von den Südkoreanern im Vergleich zum bundesweit vom Verkauf ausgeschlossenen Vorgängermodell 10.1 vorgenommenen Änderungen seien nach vorläufiger Bewertung ausreichend. Das 10.1 N sei damit weit genug entfernt vom Geschmacksmuster, das Apple für sein iPad hinterlegt habe. Die Entscheidung des Landgerichts soll am 9. Februar verkündet werden.

Apple droht in dem weltweiten Design-Streit mit Samsung eine Schlappe in Deutschland. Das Düsseldorfer Landgericht zeigte sich am Donnerstag nicht bereit, Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 N europaweit zu verbieten, wie es Apple beantragt hatte. Die von den Südkoreanern im Vergleich zum bundesweit vom Verkauf ausgeschlossenen Vorgängermodell 10.1 vorgenommenen Änderungen seien nach vorläufiger Bewertung ausreichend. Das 10.1 N sei damit weit genug entfernt vom Geschmacksmuster, das Apple für sein iPad hinterlegt habe. Die Entscheidung des Landgerichts soll am 9. Februar verkündet werden.

Der etwas breitere Rahmen und das größere Hersteller-Logo des 10.1 N seien "etwas, was sofort ins Auge fällt", sagte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann. Damit sei das Samsung-Gerät nicht mehr im Schutzbereich des iPad-Designs. Nach dem bundesweiten Verkaufsverbot für das 10.1 war Apple auch gegen das leicht veränderte Nachfolgemodell 10.1 N vorgegangen.

"Letztlich ist doch das Gesamt-Design gleichgeblieben", argumentierte der Apple-Anwalt. "Wenn jemand schon einen Tablet-Computer im gleichen Markt und Preissegment anbieten will, muss sich das Gerät doch hinreichend unterscheiden."

Doch das Gericht zeigte sich davon nicht überzeugt: "Die Kammer sieht gleichwohl nicht, dass es zu einer Herkunfts-Täuschung kommt", beschied die Richterin. Besonders das große und allseits bekannte Samsung-Logo auf dem Nachfolge-Modell mache es von den Apple-Geräten hinreichend unterscheidbar. Schließlich seien Apple und Samsung "bekannter als die Bundeskanzlerin".

Doch der Apple-Vertreter wollte darin nur die "übliche Verletzer-Strategie" sehen: "Hat man sich mit dem Nachahmer-Modell erst auf dem Markt etabliert, kann man sich natürlich etwas vom Original entfernen." Letztlich betreibe Samsung nach wie vor Ruf-Ausbeutung.

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