Apple: Ex-Mitarbeiter klagt wegen Mobbing

09.11.2001
Ein ehemaliger Mitarbeiter hat den Computerhersteller Apple verklagt. Laut Klageschrift geht es um die Diskriminierung von Minderheiten: Der farbige Angestellte sei bei Beförderungen und Leistungsbelohnungen übergangen, von Vorgesetzten gemobbt und im Betrieb isoliert und schließlich aus nichtigem Grund entlassen worden. Der Mann, der von Staranwalt Waukeen McCoy vertreten wird und namentlich nicht genannt werden möchte, wurde gefeuert, weil er einen Bekannten auf dem Campus der Firma herumgeführt hat. Er hätte vorher eine Erlaubnis einholen müssen, sagt Apple. Es sei gang und gäbe bei Apple, dass Mitarbeiter Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten kleine inoffizielle Sightseeing-Touren durch das Unternehmen gönnten, sagt Anwalt McCoy. Bis zu 40 Millionen Dollar Schadensersatz will er nun für seinen Mandanten raus holen. Wenn Apple ein ernst zu nehmendes Angebot vorlege, sei der Geschädigte allerdings durchaus bereit, sich gegen Zahlung einer schmerzlindernden Summe außergerichtlich zu einigen. (mf)

Ein ehemaliger Mitarbeiter hat den Computerhersteller Apple verklagt. Laut Klageschrift geht es um die Diskriminierung von Minderheiten: Der farbige Angestellte sei bei Beförderungen und Leistungsbelohnungen übergangen, von Vorgesetzten gemobbt und im Betrieb isoliert und schließlich aus nichtigem Grund entlassen worden. Der Mann, der von Staranwalt Waukeen McCoy vertreten wird und namentlich nicht genannt werden möchte, wurde gefeuert, weil er einen Bekannten auf dem Campus der Firma herumgeführt hat. Er hätte vorher eine Erlaubnis einholen müssen, sagt Apple. Es sei gang und gäbe bei Apple, dass Mitarbeiter Familienmitgliedern, Freunden und Bekannten kleine inoffizielle Sightseeing-Touren durch das Unternehmen gönnten, sagt Anwalt McCoy. Bis zu 40 Millionen Dollar Schadensersatz will er nun für seinen Mandanten raus holen. Wenn Apple ein ernst zu nehmendes Angebot vorlege, sei der Geschädigte allerdings durchaus bereit, sich gegen Zahlung einer schmerzlindernden Summe außergerichtlich zu einigen. (mf)

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