Arbeitsgericht: Kündigung wegen Langsamkeit ist rechtens

09.12.2004
Braucht ein Mitarbeiter für seine Aufgaben mehr als doppelt so lange wie ein Kollege, riskiert er die Kündigung. Begründung: in so einem Fall ist die "angemessene Ausschöpfung" der Fähigkeiten nicht mehr gegeben.

Braucht ein Mitarbeiter für seine Aufgaben mehr als doppelt so lange wie ein Kollege, riskiert er die Kündigung. Begründung: in so einem Fall ist die "angemessene Ausschöpfung" der Fähigkeiten nicht mehr gegeben.

Das Arbeitsgericht Frankfurt bestätigte mit diesem Urteil die Kündigung einer Architektin. Die Frau war mit der Erstellung fachlicher Gutachten und der überprüfung privater Bauvorhaben beschäftigt. Ein Gutachten hatte sie trotz mehrerer Anmahnungen und sogar einer Abmahnung auch nach 96 Arbeitstagen nicht fertig gestellt. Nach Ansicht der Vorgesetzten hätten 40 Arbeitstage gereicht.

Laut Urteil kann ein Arbeitgeber bei einer derartig überzogenen Bearbeitungsdauer arbeitsrechtliche Sanktionen ergreifen. (mf)

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