Arbeitsrecht

27.05.1999

Es verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn ein Arbeitgeber, der aus Anlaß einer Umstrukturierungsmaßnahme als Mo- tivationsanreiz eine freiwillige Leistung gewährt, dabei diejenigen Arbeitnehmer ausnimmt, die bereits eine höhere Vergütung als ver gleichbare Arbeitnehmer der übrigen Belegschaft beziehen und in einem Betriebsteil arbeiten, der wegen Unwirtschaftlichkeit stillgelegt werden soll. (Bundesarbeitsgericht, 1 AZR 509/97). (jlp)

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