Attest gefälscht: fristlose Kündigung rechtens

26.05.2004
Fälscht ein Mitarbeiter ein ärztliches Attest, kann er fristlos gekündigt werden.

Fälscht ein Mitarbeiter ein ärztliches Attest, kann er fristlos gekündigt werden.

Eine türkische Verkäuferin hatte sechs Wochen Urlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragt, aber nur drei Wochen genehmigt bekommen. Nach den drei Urlaubswochen in der Türkei kehrte die Verkäuferin nicht an ihren Arbeitsplatz zurück, sondern schickte der Firma eine Krankmeldung für weitere 20 Tage.

Das Attest stammte von einem Arzt in ihrem Heimatort in der Türkei, wurde aber von einem 450 Kilometer entfernten Urlaubsort gefaxt. Nach Ablauf des Attests kehrte die Frau mit ihrem ursprünglich gebuchten Flug nach Deutschland zurück. Sie konnte keine Quittung für eine ärztliche Behandlung vorweisen.

Da dem Arbeitgeber genügend Beweise für die Fälschung des Attests vorlagen, sei eine fristlose Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsverlängerung rechtens, meinten die Richter des Arbeitsgerichts Düsseldorf zu diesem Fall (Az. 6 Ca 8874/03). (bz)

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