Aufhebungsvertrag

09.10.1998

Ein Arbeitnehmer, der einen von ihm unterzeichneten Aufhebungsvertrag gerichtlich anfechten will, muß beweisen, daß ihn der Arbeitgeber widerrechtlich zur Unterschrift genötigt hat. Mit dieser Begründung ist die Klage einer Kassiererin, die wegen Unterschlagung aus dem Arbeitsverhältnis entlassen wurde, zurückgewiesen worden. Die Frau wurde beobachtet, wie sie niedrige Preisangaben in die Kasse eintippte. Gegenüber dem Vorgesetzten gestand sie ihre Verfehlungen und unterschrieb den Aufhebungsvertrag. Vor Gericht erklärte sie dann, sie sei zur Unterschrift genötigt worden. Der Vorgesetzte habe ihr gegenüber erklärt, er wolle sie "nicht eher aus dem Raum lassen, bis der Vertrag unterschrieben ist". Zeugen konnte die Arbeitnehmerin jedoch nicht nennen. Deshalb blieb der Aufhebungsvertrag gültig (Aktenzeichen: Arbeitsgericht Frankfurt,Az.: 4 Ca 5125/97). (jlp)

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