Erzwungene Maßnahme gegen Cloud-Lock-in

AWS streicht Egress-Kosten beim Cloud-Wechsel



Manfred Bremmer beschäftigt sich mit (fast) allem, was in die Bereiche Mobile Computing und Communications hineinfällt. Bevorzugt nimmt er dabei mobile Lösungen, Betriebssysteme, Apps und Endgeräte unter die Lupe und überprüft sie auf ihre Business-Tauglichkeit. Bremmer interessiert sich für Gadgets aller Art und testet diese auch.
Nach Google ermöglicht nun auch AWS uneingeschränkte, kostenlose Datentransfers zu anderen Cloud-Anbietern oder ins eigene Rechenzentrum. Wann folgt Microsoft Azure?
Die hohen Kosten für die Migration der Daten waren mitunter ein effektives Mittel gegen den Wechsel zu einem anderen Cloud-Provider. Nicht zuletzt dank dem EU Data Act ändert sich das jetzt.
Die hohen Kosten für die Migration der Daten waren mitunter ein effektives Mittel gegen den Wechsel zu einem anderen Cloud-Provider. Nicht zuletzt dank dem EU Data Act ändert sich das jetzt.
Foto: Sebastian_Photography - shutterstock.com

Amazon Web Services (AWS) hat angekündigt, dass Kunden ab sofort Daten ohne die sogenannten Egress-Gebühren zu einem anderen Cloud-Provider oder zurück ins eigene Rechenzentrum migrieren können. Bereits zuvor erlaubte AWS es seinen Kunden, bis zu 100 GB Daten pro Monat kostenlos von seinen Servern zu transferieren. Dieses Angebot eignete sich jedoch nicht unbedingt für Unternehmen, die ihre gesamten Datenspeicher per "Lift & Shift" zu einem anderen Anbieter verlagern wollen.

Die Amazon-Tochter folgt mit diesem Schritt dem Wettbewerber Google Cloud Platform (GCP), der bereits vor rund zwei Monaten eine ähnliche Ankündigung machte. Eine Reaktion von Microsoft Azure als weiterem Hyperscaler steht noch aus, ist aber zu erwarten. Mit ein Grund für die Entscheidung von AWS und GCP sind nämlich die Bestimmungen des im Januar 2024 in Kraft getretenen EU Data Act.

Das Datengesetz verpflichtet die Cloud-Anbieter in der EU, bis spätestens September 2025 "Hindernisse für einen effektiven Wechsel" zwischen ihren eigenen und konkurrierenden Cloud-Diensten zu beseitigen, darunter kommerzielle, vertragliche, technische oder organisatorische Hürden. Zu diesen zählt die EU auch Ausstiegsgebühren, die Cloud-Anbieter den Nutzern für die Übertragung von Daten aus ihrer Cloud-Umgebung an einen anderen Standort in Rechnung stellen.

Vorauseilender Gehorsam?

Während der EU Data Act - wie der Name bereits impliziert - nur für den EU-Raum Anwendung findet, gilt der von AWS und GCP beschlossene Wegfall der Egress-Kosten weltweit. Allerdings haben neben der EU auch die Wettbewerbshüter in Großbritannien und den USA bereits angekündigt, das Thema Cloud-Ausstiegsgebühren genauer zu überprüfen.

Unternehmen, die ihre Daten von AWS abziehen wollen, werden gebeten, sich an den Kundenservice zu wenden, um Gutschriften für die Datenübertragung ins Internet (DTO) beim Wechsel zu beantragen. "Aber ich hoffe aufrichtig, dass Sie das nicht tun", schreibt AWS-Chefentwickler Sébastien Stormacq in einem Blogbeitrag.

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