Bank: Überweisungsfristen klar geregelt

23.03.2006
Wenn die dringende Überweisung erst nach Wochen beim Empfänger landet, droht Ärger - und zwar auch der Bank, die unnötig verzögert.

Ärgerlich, wenn eine dringende Banküberweisung erst mehrere Tage oder - bei Auslandsüberweisungen noch immer nicht selten - erst Wochen später beim Empfänger ankommt. Doch welche Fristen muss die Bank mindestens einhalten?

Die Ausführungsfrist für Überweisungen ist in § 676a des Bürgerlichen Gesetzbuchs klipp und klar geregelt. Danach darf eine Überweisung auf ein anderes Konto innerhalb einer Haupt- oder Zweigstelle desselben Instituts nur einen Bankgeschäftstag dauern, für institutsinterne Überweisungen zwischen verschiedenen Filialen hat die Bank zwei Geschäftstage Zeit. Zwischen verschiedenen Kreditinstituten innerhalb Deutschlands muss die Überweisung innerhalb von drei Bankgeschäftstagen erledigt sein.

Für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb der EU und der anderen Vertragsstaaten des europäischen Wirtschaftraums dürfen sich die Finanzinstitute maximal fünf Geschäftstage Zeit lassen - hierbei sind Samstage und die landesüblichen Bankgeschäftstage zu berücksichtigen.

Die genannten Fristen beginnen jeweils mit Ablauf des Tages, an dem die Überweisung samt Betrag, Empfängernamen, seinem Konto und seinem Kreditinstitut der überweisenden Bank vorliegen und auf dem Konto des Absenders ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist oder ein entsprechender Dispokredit besteht. Spätestens einen Werktag nach der Ankunft der Überweisung beim empfangenden Kreditinstitut muss der überwiesene Geldbetrag dem Konto des Empfängers dann gutgeschrieben werden. Wird die Überweisung erst nach Ablauf der Ausführungsfrist ausgeführt, hat das überweisende Institut den Überweisungsbetrag zu verzinsen.

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