Beitritt zur Werbe-gemeinschaft durch Mietvertrag

17.08.2000

Der Mieter eines Gewerberaumes in einem Einkaufszentrum kann in dem Mietvertrag zu dem Beitritt einer Werbegemeinschaft verpflichtet werden. Dies jedenfalls dann, wenn die Höhe der an die Werbegemeinschaft zu zahlenden Beträge schon bei Abschluss des Mietvertrages bestimmbar ist. Dies ist der Fall, wenn sich die Beiträge prozentual nach der jeweiligen Nettokaltmiete bemessen. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist der Mieter zur Zahlung der Beiträge an die Werbegemeinschaft verpflichtet (Landgericht Berlin, Az.: 64 S 509/ 99). (jlp)

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