Besitzerwechsel bei Konkurs

05.06.1999

Der Verkäufer einer GmbH muß den Käufer unaufgefordert über alle Umstände, die für den neuen Besitzer von entscheidender Bedeutung sind, aufklären. Dadurch soll der Vertragszweck nicht vereitelt werden können. Ist die finanzielle Lage einer GmbH angespannt, muß der Alteigentümer sämtliche Verbindlichkeiten offenlegen, insbe-sondere wenn diese erst in ihrer Gesamtheit die Konkursreife der GmbH begründen (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 378/96). (jlp)

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