Betriebsrat

08.12.1999

Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber sich - ohne seine Zusatzleistungen vorher ausgelobt oder Erwartungen darauf geweckt zu haben - nach erbrachter Arbeitsleistung dazu entschließt, an Mitarbeiter Sonderzahlungen zu gewähren wegen eines besonderen Engagements, das diese in einer einmaligen betrieblichen Situation gezeigt haben. Eine solche Belohnung kann der Arbeitgeber auch ohne Zustimmung des Betriebsrates vergeben, da es sich weder um eine Prämie noch um Akkordlohn handelt. (Landesarbeitsgericht Köln, Az.: 11 TaBV 35/98). (jlp)

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