Betriebsverfassungsgesetz

08.12.1999

In einem Betrieb mit unter 51 Arbeitnehmern ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, dem Betriebsrat einen Personalcomputer zur alleinigen Nutzung zur Verfügung zu stellen. In Kleinbetrieben ist die Anschaffung eines eigenen PC für den Betriebsrat im Regelfall nicht notwendig. (Landesarbeitsgericht Nürnberg, Az.: 6 (7) TaBV 15/98)

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