Bonitätsprüfung eines Geschäftsraummietinteressenten

04.07.2006
Vermieter dürfen eine Bonitätsprüfung verlangen, auch wenn der aktuelle Mieter behauptet, dass sein Nachfolger solvent ist.

Will ein gewerblicher Mieter einem Vermieter einen Nachmieter stellen, so ist der Vermieter grundsätzlich nicht daran gehindert, sich gegen mögliche Schäden als Folge des Mieterwechsels rechtlich abzusichern. Lehnt der "Altmieter" das Verlangen des Vermieters nach einer Bonitätsprüfung und Selbstauskunft der von ihm vorgeschlagenen Nachmieterin ab mit der Folge, dass ein Nachmietvertrag nicht zustande kommt, rechtfertigt dies keine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses durch den "Altmieter". Alleine die Behauptung, dass der Nachmieter solvent sei, reicht für eine Nachmieterakzeptanz nicht aus. Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 10 U 116/05 (jlp/mf)

Zur Startseite