Branchenverband Bitkom wettert gegen Web-GEZ-Gebühren für PCs und Handys

13.09.2006
Die Rundfunkgebühr wird mit künstlichen Argumenten auf immer mehr Geräte ausgeweitet." Das ist der Standpunkt des Branchenverbandes Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) zum Beschluss der ARD, ab Januar 2007 eine Gebühr

"Die Rundfunkgebühr wird mit künstlichen Argumenten auf immer mehr Geräte ausgeweitet." Das ist der Standpunkt des Branchenverbandes Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien) zum Beschluss der ARD, ab Januar 2007 eine Gebühr von 5,52 Euro pro Monat für internetfähige Computer und UMTS-Handys verlangen zu wollen. Das ZDF habe dieser Regelung zugestimmt, versicherte ein ARD-Sprecher.

Allerdings treffen die Bundesländer die endgültige Entscheidung über die Höhe der Rundfunkgebühr für Internet-fähige PCs und -Handys. Das wird in den kommenden Wochen geschehen.

"Mit diesem faulen Kompromiss wird ein längst überholtes Inkasso-Modell zementiert", erklärte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer der Bitkom. "Diese Ideen stammen aus der Steinzeit des Online-Zeitalters", wetterte er. Rohleder begründete diese Ansicht damit, dass fast alle IT-Geräte - PCs, Handys und Spielkonsolen - internetfähig seien "und damit grundsätzlich geeignet für den Rundfunkempfang". "Der Ansatz der GEZ" habe sich "endgültig überlebt", erklärte er.

Die Bitkom plädiert stattdessen für "eine niedrige Abgabe, die alle Haushalte und Unternehmen zahlen".

Nach dem Beschluss der beiden öffentlich-rechtlichen Fernsehsender sollen die geplante Gebühr alle die Unternehmen und Selbstständige entrichten, die bis dato keine GEZ-Gebühr für ihre Büros beziehungsweise für ihren gewerblich genutzten Heim-Computer zahlen. Laut dem Branchenverband müssten Unternehmen und Selbstständige 265 Euro in den vier Jahren zahlen, in denen ein PC abgeschrieben werden kann. Die Neuregelung soll Privathaushalte ausnehmen, die bereits für Fernseher oder Radio eine Gebühr bezahlen.

Eine ausführliche Darstellung der möglichen Interpretationen des Begriffes "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" finden Sie bei unserer Schwesterpublikation "tecchannel". (wl)

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