Bundesfinanzhof: Gewerbesteuer verstößt nicht gegen das Grundgesetz

16.12.2003
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass die Erhebung der Gewerbesteuer weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht verstößt (X R 2/00). Geklagt hatte ein Schreiner aus Baden-Württemberg.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass die Erhebung der Gewerbesteuer weder gegen das Grundgesetz noch gegen europäisches Recht verstößt (X R 2/00). Geklagt hatte ein Schreiner aus Baden-Württemberg.

Unter Berufung auf die Grundfreiheiten des EU-Vertrages hatte er gerügt, dass ihm unter anderem steuerliche Nachteile gegenüber Wettbewerbern aus anderen Mitgliedstaaten, die keiner vergleichbaren Sonderbelastung unterlägen, entstehen könnten.

Dem wollte das Gericht aber nicht folgen: Unterschiede in den Steuersätzen der einzelnen Länder verstoßen demnach nicht gegen den EU-Vertrag. Außerdem gäbe es auch in anderen Mitgliedstaaten der EU durchaus zusätzliche Belastungen der gewerblichen Einkünfte, wie die Richter erklärten.

Auch verfassungsrechtlich gäbe es keine Bedenken, weil die Finanzverfassung des Grundgesetzes die Gewerbesteuer ausdrücklich erwähnt und sie damit in ihrer traditionellen Ausgestaltung als zulässige Form des Steuerzugriffs anerkannt sei. (mf)

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