Bundesgerichtshof: Rechtsberatung per Hotline zulässig

10.10.2002
Anwälte dürfen über 0190-Hotlines telefonische Rechtsberatung anbieten. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei jüngst bekannt gewordenen Grundsatzurteilen entschieden (BGH vom 26.09.2002, AZ: I ZR 44/00 und I ZR 202/00). Seit Anfang 1998 betreibt der Berliner Dienstleister Infogenie eine Rechtsberatungs-Hotline. Über eine 0190-Telefonnummer erreicht der Anrufer einen Rechtsanwalt. Abgerechnet wird im Minutentakt zu 1,86 Euro pro Minute, in denen das Beratungshonorar des Anwalts enthalten ist. Etliche Anwälte und Anwaltskammern sind in den letzten Jahren Sturm gelaufen gegen das Hotline-Angebot. In zahlreichen Urteilen haben diverse Landgerichte oder Oberlandesgerichte unterschiedliche Auffassungen darüber vertreten, ob die 0190-Rechtsberatung gegen das Rechtsberatungsgesetz, die anwaltliche Gebührenordnung und das sonstige Berufsrecht verstößt. Das letzte Wort hat jetzt der BGH gesprochen, der die Klagen der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und einer Münchener Anwaltskanzlei rechtskräftig abgewiesen hat. Einen "bewussten und planmäßigen Verstoß" gegen geltendes Recht konnten die Karlsruher Richter nicht erkennen. Die verbraucherorientierten Hotlines, über die sich in der Vergangenheit unter anderem auch die Bundesregierung bereits positiv geäußert hat, kön-nen weiter betrieben werden. (rk)

Anwälte dürfen über 0190-Hotlines telefonische Rechtsberatung anbieten. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei jüngst bekannt gewordenen Grundsatzurteilen entschieden (BGH vom 26.09.2002, AZ: I ZR 44/00 und I ZR 202/00). Seit Anfang 1998 betreibt der Berliner Dienstleister Infogenie eine Rechtsberatungs-Hotline. Über eine 0190-Telefonnummer erreicht der Anrufer einen Rechtsanwalt. Abgerechnet wird im Minutentakt zu 1,86 Euro pro Minute, in denen das Beratungshonorar des Anwalts enthalten ist. Etliche Anwälte und Anwaltskammern sind in den letzten Jahren Sturm gelaufen gegen das Hotline-Angebot. In zahlreichen Urteilen haben diverse Landgerichte oder Oberlandesgerichte unterschiedliche Auffassungen darüber vertreten, ob die 0190-Rechtsberatung gegen das Rechtsberatungsgesetz, die anwaltliche Gebührenordnung und das sonstige Berufsrecht verstößt. Das letzte Wort hat jetzt der BGH gesprochen, der die Klagen der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und einer Münchener Anwaltskanzlei rechtskräftig abgewiesen hat. Einen "bewussten und planmäßigen Verstoß" gegen geltendes Recht konnten die Karlsruher Richter nicht erkennen. Die verbraucherorientierten Hotlines, über die sich in der Vergangenheit unter anderem auch die Bundesregierung bereits positiv geäußert hat, kön-nen weiter betrieben werden. (rk)

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