"Telekom StreamOn" und "Vodafone Pass" betroffen

Bundesnetzagentur untersagt Nulltarif-Optionen im Mobilfunk

29.04.2022
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom und Vodafone die Vermarktung ihrer Mobilfunk-Tarife "Telekom StreamOn" und "Vodafone Pass" untersagt. Neuverträge dürfen nicht mehr vertrieben und bestehende Verträge müssen abgewickelt werden.
Nach einem EuGH-Urteil im vergangenen Jahr hat jetzt die Bundesnetzagentur "Nulltarif-Optionen" im Mobilfunk untersagt.
Nach einem EuGH-Urteil im vergangenen Jahr hat jetzt die Bundesnetzagentur "Nulltarif-Optionen" im Mobilfunk untersagt.
Foto: nitpicker - shutterstock.com

Die sogenannten "Zero-Rating-Tarife" oder "Nulltarif-Optionen" wie "StreamOn" bei der Deutschen Telekom und "Vodafone Pass" verstoßen nach Einschätzung der Bundesnetzagentur gegen die Netzneutralität. Bei diesen Tarifen werden bestimmte Dienste und Anwendungen - etwa oft firmeneigene Video- oder Musikstreaming-Angebote - nicht auf das monatliche Datenvolumen angerechnet.

Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, geht davon aus, dass das Verbot dieser Angebote eine positive Auswirkung auf den deutschen Mobilfunkmarkt haben wird. "Wir erwarten, dass die Anbieter nun Tarife mit höheren Datenvolumina oder günstigere Mobilfunk-Flatratetarife anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher werden davon profitieren." Während im Festnetz Flatrates bereits seit längerer Zeit weit verbreitet sind, ist dies im Mobilfunk bisher noch nicht der Fall.

Die Bundesnetzagentur verwies darauf, dass der Europäische Gerichtshof bereits am 2. September 2021 entschieden hat , dass die Zero-Rating-Tarife mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs unvereinbar sind. Sie dürfen ab Juli in Deutschland nicht mehr vertrieben werden. Bestehende Verträge sind bis spätestens Ende März 2023 abzuwickeln. (dpa/pma)

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