Bundestag lockert Kündigungsschutz in Kleinbetrieben

30.09.2003
Ende vergangener Woche hat der Bundestag im Rahmen der "Agenda 2010" mehrere Reformen auf den Weg gebracht, die unter anderem den Kündigungsschutz in kleineren Betrieben betreffen. Handwerker und andere Kleinstunternehmen dürfen bis Ende 2008 jetzt offiziell bis zu fünf befristete Beschäftigte einstellen, ohne dass ihnen das jemand auf den Schwellenwert von fünf (festen) Mitarbeitern anrechnen könnte. Damit will die SPD laut eigener Aussage vermeiden, dass die Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen die der Festangestellten übersteigt. Die Forderung der Union, den Kündigungsschutz für Neueinstellungen in Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern noch weiter einzuschränken, lehnt Klaus Brandner, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion weiter ab. Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht künftig grundsätzlich maximal zwölf Monate. über 55jährige können nur noch bis zu 18 und nicht mehr 24 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen. So genannte "Leistungsträger", die für die wirtschaftliche Existenz eines Betriebs wichtig sind, können nun ganz offiziell aus der Sozialauswahl ausgenommen werden. Von Bedeutung ist ferner, dass die Höhe von Abfindungen künftig gesetzlich festgelegt wird. (afi)

Ende vergangener Woche hat der Bundestag im Rahmen der "Agenda 2010" mehrere Reformen auf den Weg gebracht, die unter anderem den Kündigungsschutz in kleineren Betrieben betreffen. Handwerker und andere Kleinstunternehmen dürfen bis Ende 2008 jetzt offiziell bis zu fünf befristete Beschäftigte einstellen, ohne dass ihnen das jemand auf den Schwellenwert von fünf (festen) Mitarbeitern anrechnen könnte. Damit will die SPD laut eigener Aussage vermeiden, dass die Zahl der Arbeitnehmer mit befristeten Arbeitsverträgen die der Festangestellten übersteigt. Die Forderung der Union, den Kündigungsschutz für Neueinstellungen in Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern noch weiter einzuschränken, lehnt Klaus Brandner, wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion weiter ab. Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht künftig grundsätzlich maximal zwölf Monate. über 55jährige können nur noch bis zu 18 und nicht mehr 24 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen. So genannte "Leistungsträger", die für die wirtschaftliche Existenz eines Betriebs wichtig sind, können nun ganz offiziell aus der Sozialauswahl ausgenommen werden. Von Bedeutung ist ferner, dass die Höhe von Abfindungen künftig gesetzlich festgelegt wird. (afi)

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