Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz vor Dialer-M

10.06.2003
Der Bundestag hat am Donnerstag letzter Woche ein Gesetz zum Schutz vor M mit betrügerischen 0190- und 0900-Nummern verabschiedet. Demnach sollen die Verbraucher künftig gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) Auskunftsrecht erhalten, wer hinter sogenannten Dialer-Diensten steckt, die nach Erhalt der Telefonrechnung schon für so manches böses Erwachen gesorgt haben. Voraussetzung dafür ist, dass die Betreiber solcher Dienste sich bei der RegTP registrieren lassen müssen und auf eine sogenannte Nummerngasse beschränkt sind.Darüber hinaus soll es bei 0190er- und 0900er-Nummern zukünftig Preisobergrenzen von zwei Euro pro Minute oder 30 Euro pro Einwahl geben. Die Betreiber sollen ferner angehalten werden, die Verbindung - falls nicht anders gewünscht - nach einer Stunde automatisch zu trennen und den Kunden im Vorfeld über die Höhe der geforderten Gebühren in Kenntnis zu setzen. Um eine größere Abschreckung zu erzielen, soll die RegTP bei Dialer-M schließlich eine Höchststrafe von 100.000 Euro verhängen dürfen. Zuvor waren es 20.000 Euro. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es aber noch den Bundesrat passieren. Wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, dürfte dies vielleicht schon vor der Sommerpause im Juli sein. Branchenexperten schätzen die Einnahmen der Dialer-Abzocker auf über eine Milliarde Euro. (kh)

Der Bundestag hat am Donnerstag letzter Woche ein Gesetz zum Schutz vor M mit betrügerischen 0190- und 0900-Nummern verabschiedet. Demnach sollen die Verbraucher künftig gegenüber der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) Auskunftsrecht erhalten, wer hinter sogenannten Dialer-Diensten steckt, die nach Erhalt der Telefonrechnung schon für so manches böses Erwachen gesorgt haben. Voraussetzung dafür ist, dass die Betreiber solcher Dienste sich bei der RegTP registrieren lassen müssen und auf eine sogenannte Nummerngasse beschränkt sind.Darüber hinaus soll es bei 0190er- und 0900er-Nummern zukünftig Preisobergrenzen von zwei Euro pro Minute oder 30 Euro pro Einwahl geben. Die Betreiber sollen ferner angehalten werden, die Verbindung - falls nicht anders gewünscht - nach einer Stunde automatisch zu trennen und den Kunden im Vorfeld über die Höhe der geforderten Gebühren in Kenntnis zu setzen. Um eine größere Abschreckung zu erzielen, soll die RegTP bei Dialer-M schließlich eine Höchststrafe von 100.000 Euro verhängen dürfen. Zuvor waren es 20.000 Euro. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, muss es aber noch den Bundesrat passieren. Wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, dürfte dies vielleicht schon vor der Sommerpause im Juli sein. Branchenexperten schätzen die Einnahmen der Dialer-Abzocker auf über eine Milliarde Euro. (kh)

Zur Startseite