Checkliste

18.02.1999

1. Zum Ausbildungsberater der Kammer gehenEr klärt, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, damit eine Ausbildung beginnen kann; nennt weitere ausbildende Betriebe oder Ausbildungsverbünde in der Region; kennt den Ansprechpartner für die Berufsschule; erläutert die finanziellen Fördermöglichkeiten.

2. Qualifikationsbedarf feststellen

Warum will ich überhaupt ausbilden? Steht etwa ein höheres Auftragsvolumen an? Welche und wieviele Fachkräfte werden mittelfristig benötigt? Welche der IT-Berufe sind am besten geeignet? Möchte ich auch als Ausbildungsstätte für andere Betriebe zur Verfügung stehen? Sinnvoll ist, diese Fragen gemeinsam mit dem Betriebs- oder Personalrat zu entscheiden.

3. Ausbilder gewinnen und qualifizieren

Azubis erwarten einen Ansprechpartner, der nicht nur fachlich qualifiziert ist, sondern auch bei der Prüfungsvorbereitung, bei der Karriereplanung und bei persönlichen Konflikten helfen kann. Wer ist als Ausbilder geeignet? Wo werden Kurse für die Ausbildereignungsprüfung und die fachliche Qualifikation angeboten? Wer hat Erfahrungen, von denen ich profitieren kann?

4. Ausstattung überprüfen

Hier hilft ein Blick in die Ausbildungsrahmenpläne der IT-Berufe: Reichen die vorhandenen Geräte und Ausstattung aus, um die geforderten Lernziele zu erreichen? Muß Ausrüstung gekauft oder geliehen werden? Können einzelne Ausbildungsabschnitte in einem Partnerbetrieb absolviert werden?

5. Betriebliche Ausbildungspläne erstellen

Auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans muß jeder Betrieb für jeden Azubi einen individuellen Ausbildungsplan erstellen. Die Vorgaben des Rahmenplans werden mit konkreten Tätigkeiten und Aufgaben ausgefüllt. Neben dem Inhalt wird auch die zeitliche Abfolge der Ausbildung fixiert. Der Ausbildungsplan ist Teil des Ausbildungsvertrages. Der Betriebsrat muß konsultiert werden.

6. Auszubildende suchen

Zuerst muß klar sein, wie der ideale Bewerber aussieht (Schulabschluß, Noten, Alter, sonstige Kenntnisse). Spätestens ein halbes Jahr vor Ausbildungsbeginn (in der Regel im Herbst) sollte das Arbeitsamt über die offenen Stellen informiert werden. Große Betriebe genehmigen sich eine Vorlaufzeit von einem Jahr. Ist die Wahl getroffen, folgt der Ausbildungsvertrag. Bei den Kammern, die ebenfalls ein unterzeichnetes Exemplar erhalten, gibt es auch Normverträge. Dann muß der Azubi noch bei der Berufsschule angemeldet und vom Arzt gecheckt werden - und los geht's! (ld)

Zur Startseite