Chefbeleidigung

15.10.1998

Nicht alle Äußerungen eines Arbeitnehmers, die in Richtung Chef zielen, müssen auf die Goldwaage gelegt werden. Wer aber einen Vorgesetzten im Betrieb öffentlich als "Arschloch" bezeichnet, hat eindeutig die Grenze überschritten. Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen und das Arbeitsverhältnis kündigen. Lediglich im kleinen Kollegenkreis in vertraulicher Atmosphäre sind Beleidigungen dieser Art noch nicht kündigungsrelevant (Arbeitsgericht Frankfurt, Aktenzeichen 15 Ca 9661/97). (jlp)

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