Compuserve-Prozess

06.10.1998

MÜNCHEN: Nicht nur die Anwälte von Felix Somm, auch die Staatsanwaltschaft wird sich gegen das umstrittene Urteil des Münchner Amtsgerichts gegen den ehemaligen Deutschland-Chef von Compuserve zur Wehr setzen. Richter Wilhelm Hubbert hatte Somm am 28. Mai wegen Beihilfe zur Verbreitung von Kinderpornographie zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch plädiert, da nach einhelliger Auffassung von Gutachtern Somm keine Möglichkeit hatte, die beanstandeten Inhalte aus dem Online-Angebot herauszufiltern.Welchen Weg der Staatsanwalt nun einschlagen wird, ist noch unklar: Im Falle einer Revision ist das Bayerische Oberste Landesgericht zuständig. Legt die Anklagevertretung Berufung ein, geht der Prozeß in die nächste Instanz vors Landgericht München I.

T-Online, AOL, Compuserve und Germany.net haben zu dem aktuellen Urteil eine gemeinsame Erklärung abgegeben. Demnach sähen die führenden deutschen Online-Dienste in Folge des Urteils ihre Geschäftsgrundlage in Deutschland gefährdet. Die Entscheidung, hierzulande einen Online-Dienst zu betreiben oder den Zugang zum Internet zu bieten, sei durch die entstandene Rechtsunsicherheit grundsätzlich in Frage gestellt. Durch das Urteil würden Felix Somm und die Geschäftsführer anderer Online-Dienste zu Sündenböcken für die Taten "wirklicher Krimineller" gemacht, die sich auf diese Weise in Sicherheit wiegen könnten. (rk/taf)

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