Was das Strafrecht sagt

Datenschutz

26.07.2010
Was strafbar ist oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt, sagen Dr. Sebastian Kraska und Alma Lena Fritz.

Immer wieder werden in der Öffentlichkeit Fälle illegalen Datenhandels bekannt. Millionen von Datensätzen mit persönlichen Daten wie Telefonnummern, Geburtsdaten und Kontonummern werden auf dem Schwarzmarkt gehandelt und illegal genutzt. Nach der BDSG-Novelle gibt es zwar Änderungen in diesem Bereich, wirklich eingedämmt wurde das Problem aber nach wie vor nicht.

Diverse Gesetzesänderungen und strafrechtliche Ermittlungen der Vergangenheit haben zwar einiges zum Schutz der Bürger geleistet, jedoch natürlich nicht zur Beendigung krimineller Machenschaften geführt. Vielmehr nimmt nach Aussagen der Verbraucherzentralen der illegale Datenhandel und Datenmissbrauch laufend zu.

Die genannten Verstöße sind oftmals nach dem Strafgesetzbuch zu ahnden. Jedoch enthält auch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) selbst datenschutzspezifische Strafvorschriften. Welche Verstöße strafbar sind oder eine Ordnungswidrigkeit im Sinne dieses Gesetzes darstellen, soll im Folgenden erklärt werden.

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